Ein Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren zunächst für einen Zulassungsantrag und dann folgend für das eigentliche Volksbegehren in einer Frist von einer Woche 100.000 Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz hat und in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden.
Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).
Ausführliche Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur finden sich auch auf unserer homepage.
Auslandsösterreicherinnen /Auslandsösterreicher können Volksbegehren online unterstützen und online dafür unterschreiben.
Ablaufs eines Volksbegehrens
Übersicht aller derzeit registrierten Volksbegehren