Die letzte Nationalratswahl fand im September 2024 statt.

Bei der Nationalratswahl wird der Nationalrat für die nächsten fünf Jahre gewählt.

Der österreichische Nationalrat ist Teil des Parlaments und besteht aus 183 Abgeordneten. Einige seiner wichtigsten Funktionen sind die Gesetzgebung und Kontrollaufgaben, die in Form von Ausschüssen bearbeitet werden.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

  • Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
    Im Normalfall wird den Wählern die Wahlinformation automatisch per Post zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.
  • Wählen mit der Wahlkarte
    Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.
    Wahlkarten können persönlich im Sekretariat im Gemeindeamt gegen Vorlage eines Lichtbildausweises, mittels der Anforderungskarte bei der amtlichen Wahlinformation, per Post, E-Mail, über www.meinewahlkarte.at oder per ID-Austria beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind der Grund der Beantragung, Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.
    Das Wahlrecht kann von Wählern, denen Wahlkarten ausgestellt wurden, auch mittels Übersendung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl). Die Stimmabgabe mittels Briefwahl kann unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen.
    Die Wahlkarte ist entweder an die Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, sodass sie dort spätestens am Wahltag bis 17.00 Uhr einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal des Stimmbezirks der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals abzugeben.
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