Der Bundespräsident wird laut Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – Bpräs WG auf sechs Jahre gewählt und ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich.

Eine Wiederwahl des Bundespräsidenten für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Seit 1951 findet die Wahl direkt durch das Volk statt. Er ist neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen ein oberstes Organ der Vollziehung.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Bundespräsidentenwahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird die Wahlinformation automatisch per Post den Wählern zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Sprengel durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.

Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.

Wahlkarten können persönlich im Sekretariat im Gemeindeamt, mittels der Anforderungskarte bei der amtlichen Wahlinformation, per Post, E-Mail oder über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis),Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.

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