verloren? - gesucht - gefunden!
Fundgegenstände können während der Amtsstunden im Gemeindeamt abgegeben bzw. abgeholt werden.
Wird ein Fundgegenstand abgegeben, so wird dieser in ein Verzeichnis aufgenommen. Wird der Fundgegenstand nach Veröffentlichung im Gemeindeblatt und im Internet nicht abgeholt, so wird er nach der gesetzlichen Wartefrist dem Finder ausgehändigt. Nicht abgeholte Fundgegenstände werden einem karitativen Zweck zugeführt.
Auf der Webseite www.fundamt.gv.at werden österreichweit alle Fundgegenstände registriert.
Sie können also problemlos nachschauen, ob der verlorene Gegenstand irgendwo in Österreich aufgetaucht ist. Ist dies der Fall, so können Sie direkt mit dem Fund-Gemeindeamt Kontakt bezüglich der Aushändigung aufnehmen.