ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren vom ORF-Beitrag samt möglicher Abgaben und Befreiung der EAG-Kosten beantragt werden.

Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung der EAG-Kosten werden über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) durchgeführt.

 

Alle Informationen, Fragen und Antworten, Online-Services, Formulare, Kontaktinformationen, Erklärvideos etc. finden Sie unter https://orf.beitrag.at

Weitere Informationen
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Tel 0810 00 10 80
Fax 050 200 300
kundenservice@gis.at
www.gis.at

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