Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren vom ORF-Beitrag samt möglicher Abgaben und Befreiung der EAG-Kosten beantragt werden.
Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung der EAG-Kosten werden über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) durchgeführt.
Alle Informationen, Fragen und Antworten, Online-Services, Formulare, Kontaktinformationen, Erklärvideos etc. finden Sie unter https://orf.beitrag.at
Weitere Informationen
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
Tel 0810 00 10 80
Fax 050 200 300
kundenservice@gis.at
www.gis.at