Wie in den vergangenen Jahren gewährt das Amt der Vorarlberger Landesregierung auch für die kommende Heizperiode einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 330,00 Euro pro Haushalt mit geringem Einkommen.
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann vom 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.
Es gibt zusätzlich eine „Ausschleifregelung“. Die kommt dann zur Verwendung, wenn das Haushaltseinkommen bis zu € 400,00 über der Einkommensgrenze liegt.
Die Einkommensgrenze des monatliche Nettohaushaltseinkommens darf höchstens betragen:
1 Personen Haushalt € 1.410,00
2 Personen Haushalt € 1.920,00
3 Personen Haushalt € 2.360,00
4 Personen Haushalt € 2.800,00
5 Personen Haushalt € 3.240,00
6 Personen Haushalt € 3.680,00
7 Personen Haushalt € 4.120,00
Jede weitere Person +€ 440,00
Personen, die Unterstützung aus der Sozialhilfe erhalten, bekommen ihn automatisch von der Sozialhilfebehörde (Bezirkshauptmannschaft Bregenz) ausbezahlt.
Der Heizkostenzuschuss kann im Gemeindeamt oder hier beantragt werden.