Antragstellung bis 21. Februar 2025 möglich

Wie in den vergangenen Jahren gewährt das Amt der Vorarlberger Landesregierung auch für die kommende Heizperiode einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 330,00 Euro pro Haushalt mit geringem Einkommen.

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann vom 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.

Es gibt zusätzlich eine „Ausschleifregelung“. Die kommt dann zur Verwendung, wenn das Haushaltseinkommen bis zu € 400,00 über der Einkommensgrenze liegt.

Die Einkommensgrenze des monatliche Nettohaushaltseinkommens darf höchstens betragen:

1 Personen Haushalt   € 1.410,00
2 Personen Haushalt   € 1.920,00
3 Personen Haushalt   € 2.360,00
4 Personen Haushalt   € 2.800,00                  
5 Personen Haushalt   € 3.240,00                
6 Personen Haushalt   € 3.680,00                  
7 Personen Haushalt   € 4.120,00                  
Jede weitere Person +€ 440,00                  

Personen, die Unterstützung aus der Sozialhilfe erhalten, bekommen ihn automatisch von der Sozialhilfebehörde (Bezirkshauptmannschaft Bregenz) ausbezahlt.

Der Heizkostenzuschuss kann im Gemeindeamt oder hier beantragt werden.

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Wir sind gerne für Sie da.