Wer hat Anspruch auf Wohnbeihilfe?
Die ausgefüllten Antragsformulare mitsamt allen erforderlichen Beilagen müssen beim Gemeindeamt abgegeben werden. Der bestätigte Antrag wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Mit dem Wohnbeihilferechner des Landes kann sich jeder bereits vorab einen Überblick über die Höhe einer möglichen Förderung machen.



