Zweitwohnungsabgabe

Die Gemeinden sind ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung eine Abgabe der Zweitwohnungsabgabe einzuheben.

Aufgrund des Zweitwohnungsabgabegesetzes in der geltenden Fassung und der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 10.06.2024 (Verordnung) wurde die Einhebung in Andelsbuch verordnet.

Die Erklärung an die Gemeinde kann schriftlich mittels Online-Formular erfolgen

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Wir sind gerne für Sie da.