Gemeinden, die sich zu Tourismusgemeinden erklärt haben, sind ermächtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge einzuheben.
Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Die gesetzlichen Erläuterungen dazu findet ihr in der unten angeführten Abgabegruppenverordnung.