Beinahe jeder von uns stellt irgendwann im Leben Überlegungen zu einer neuen Wohnung, einem Haus, einem Umbau an. Untenstehend sind die wichtigsten Punkte angeführt, die in diese Überlegungen einfließen sollen um auf dem behördlichen Weg möglichst kurvenfrei zu seiner Baubewilligung zu kommen.
Die Idee zum Hausbau, Umbau, Anbau, Zubau ist geboren. Wie geht es nun weiter, was ist wann zu erledigen?
- Bin ich Eigentümer des Grundstückes oder muss eine Grundteilung gemacht werden?
- bei Grundteilungswunsch: Kontaktaufnahme mit dem Bürgermeister - Ist das Grundstück bzw. die vorgesehene Fläche in Bau-Mischgebiet oder Bau-Wohngebiet gewidmet?
- bei Widmungswunsch: Kontaktaufnahme mit dem Bürgermeister und nach Beratung im Flächenwidmungsausschuss erfolgt die Einleitung des Widmungsverfahrens - Sind die Abstände zum Nachbarn eingehalten?
- Wenn nicht, ist eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn bei der Einreichung der Planunterlagen beizulegen - Nun kann die Planung beginnen - unter Einhaltung des Baugesetzes und der Gemeinde erlassenen Baurichtlinien
- Im möglichst frühen Stadium der Planung ist es empfehlenswert, einen Termin mit dem Gestaltungsbeirat zu vereinbaren
- Ist die Grundstücksfrage und die Widmung geklärt und das Gespräch mit dem Gestaltungsbeirat erfolgt kann die Einreichung erfolgen
- Für die Einreichung bei der Gemeinde wird benötigt:
- Bauansuchen
- Plansätze in Papier 3-fach
- Baubeschreibung in Papier 3-Fach
- Energie-/ Gebäudeausweis (kann per Email eingereicht werden)
- Abstandsnachsicht (bei zu geringem Abstand zum Nachbarn) - Die Planunterlagen werden geprüft und im Anschluss wird ein Bauverhandlungstermin vereinbart. Zur Bauverhandlung werden neben Nachbarn bei Bedarf auch Sachverständige (z.B. Brandschutz) eingeladen.
- Nach positiver Bauverhandlung und nach Beibringung noch fehlender Unterlagen wird der Baubescheid ausgestellt.
Das große "Unternehmen Hausbau" kann beginnen.