Aufgrund der aktuellen Trockenheit möchten wir auf ein sensibles Thema hinweisen.
Es gibt viele Bäche und Flüsse in unserem Land, die in derartigen Trockenphasen nur eine sehr geringe Wasserführung haben. Deshalb sind Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke sehr kritisch zu bewerten. In vielen Fällen kann das nicht zugelassen werden!
Gewässer sind empfindliche, besonders geschützte Lebensräume. Insbesondere bei kleinen abflussschwachen Gewässern stellt ein geringer Abfluss bereits eine Extremsituation für die Gewässerlebewesen dar, welche durch eine Entnahme zusätzlich verschärft wird.
Grundsätzlich ist jede Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mit Maschinen (Pumpen) nach dem Wasserrechtsgesetz bewilligungspflichtig.
Zur Information wurde im Jahr 2020 von den Fachdienststellen des Landes nun ein Informationsblatt zum Thema „Wasserentnahmen aus Fließgewässern für die Bewässerung“.
Dieses stellen wir hier zum Download bereit.