Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Andelsbuch können beim Gemeindeamt einen Reisepass beantragen.
Mitzubringen sind:
- 1 Foto (nicht älter als 6 Monate vom berechtigten Fotografen hergestellt)
- alter Reisepass
ist der alte Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen, zusätzlich:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Reisepässe werden mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt und können nicht mehr verlängert werden.
Kosten des Reisepasses:
€ 75,90 für Erwachsene bzw. Kinder ab 12 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)
€ 30,00 für Kinder von 2 bis 12 Jahren (5 Jahre Gültigkeit)
Kinder können nicht mehr im Pass der Eltern eingetragen werden, sondern brauchen eigene Ausweisdokumente.
Gebührenbefreiung für Kinder:
Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist gebührenbefreit. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre und ist kostenfrei.
Besonderheiten bei Minderjährigen:
- Minderjährige Personen brauchen zur Ausstellung eines Reisepasses die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
- Wenn der Vater den Passantrag stellt und die Eltern sind nicht verheiratet, muss eine Erklärung der gemeinsamen Obsorge vorgelegt werden.
- Wenn die Eltern geschieden sind, muss zusätzlich ein Beschluss des Pflegschaftsgerichtes mit gültigem Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
Urkunden für die Ausstellung von Reisdokumenten:
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise sind beim Standesamtsverband Egg erhältlich.
Standesamtsverband Egg
Loco 873
6863 Egg
Tel. 05512/2216-16
Nicht-Österreichische Staatsbürger wenden sich bezüglich Passangelegenheiten bitte an die jeweilige Botschaft.