Anmeldung
Wer eine Wohnung in Österreich als Unterkunft hat, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, innerhalb von 3 Tagen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei der zuständigen Meldebehörde - Gemeindeamt - anzumelden.

Bei der Anmeldung wird dem Meldepflichtigen eine Meldebestätigung ausgehändigt, welche die ordnungsgemäße Anmeldung bestätigt.

Voraussetzungen
Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes "Nebenwohnsitz"(der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen. In diesem Fall ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde nötig.

Abmeldung
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn sich der neue Wohnort im Ausland befindet. 

Eine digitale Ummeldung ist mittels ID Austria möglich.
Ebenso kann der Meldezettel vom Meldepflichtigen schon im Vorfeld ausgefüllt und zur Anmeldung mitgebracht werden.

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