Im Nationalrat wurde eine Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Dieser ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z. B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.

Gewährt werden 20% der Arbeitsleistung bei Handwerkerrechnungen für den privaten Lebensbereich. Pro Person und Wohneinheit kann im Jahr 2024 ein Maximalbetrag von 2.000, – EUR und im Jahr 2025 ein Maximalbetrag von 1.500, – EUR beantragt werden.

Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März und kann seit dem 15. Juli eingereicht werden. Ein wesentliches Merkmal ist, dass mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammengefasst werden können, was die Antragstellung erleichtert. Rechnungen haben die Arbeitsleistung von mindestens 250,- EUR gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.

Die Beantragung erfolgt über www.handwerkerbonus.gv.at. Zur die Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Bei Schwierigkeiten mit der Beantragung helfen wir gerne weiter. Bitte einfach zu den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindeamt melden. Bei fachlichen Fragen wende dich bitte an die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) E-Mail: handwerkerbonus@bhag.gv.at.

No items found.

Wir sind gerne für Sie da.