Ab 12.01.2026 gibt es wieder in ganz Österreich die Möglichkeit für Privatpersonen Reparaturen zu 50% fördern zu lassen. Der Reparaturbonus hat somit ein Nachfolgeprogramm.
Es hat sich aber einiges zum Reparaturbonus geändert. Die wichtigsten Änderungen sind hier angegeben:
1. max. 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung.
2. Es werden nicht mehr alle E-Geräte gefördert, ausgeschlossen sind:
- Elektroautos, E-Bikes
- Fahrräder
- Smartphones und Handys
- E-Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen.
- E-Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden.
- E-Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbunden sind.
- Alleiniger Austausch von Komponenten ohne weitere Reparatur.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Der Geräte-Retter-Bon kann schnell und unkompliziert auf www.geräte-retter-prämie.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Förderungssumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.



